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Familien Hilling in und aus Niederlangen

Genealogie

Das Vollerbe Hilling-Hilgen in der Bauernschaft Niederlangen, bis zu Beginn des 20. Jh. im Kirchspiel Lathen, wird in den Schatzungsregistern des Fürstbistums Münster stets zu den Erben der Bauernschaft Niederlangen gerechnet. Gleichwohl handelt es sich um einen in deutlicher Entfernung zu dieser Siedlung gelegenen alten Einzelhof an der Ems mit dem Hofnamen Hilgen. 1   "Hofname" allerdings nicht nur als dorfesüblicher Hofname, wie er sich in allen emsländischen Dörfern findet, sondern darüber hinaus im Sinne einer geographischen Bezeichnung. Die Trennung zwischen "Hilling" als Familienname der Eigentümer und "Hilgen" als Name des Einzelhofes ist offensichtlich jüngeren Datums. In alten Urkunden wird der Hof meist als "der Hilling" bezeichnet. Noch 1859 heißt es in einer staatlichen Publikation als "Hilling oder Hilgen, Hof in der Bauerschaft Niederlangen". 2   Andererseits werden Linien der Familie aber nur in den Kirchenbüchern des 18. Jahrhunderts gelegentlich "Hilgen" genannt.


Erstmals belegt ist der Hof im Lehnbuch des münsterschen Bischofs Florenz [1364-1379]. Danach wird Johannes de Vracloe mit einem Zehnten to Hillinch mit einem Zehnten im Kirchspiel Lathen. 3   Nach dem Lehnbuch des Bischofs Heinrich von Münster [1424-1450] zufolge wird Hermann von Meppen u.a. mit Godden hus to Hillinck belehnt.4   Ob es sich dabei ebenfalls nur um die Belehnung mit dem Zehnten gehandelt hat, ist nicht klar. 1640 war der Hof zehntfrei "außbenomen 3 tonne saett ahn Westerholt, Juncker Moniell und Wittiben Monielschen zehentbar". 5   Ob es sich hierbei um denselben Zehnten handelt, ist unklar. Jedenfalls gehörte die Familie Maneel zu den Nachkommen der Familie von Meppen und könnte so teilweise an deren Lehen gelangt sein.

Die Bezeichnung "Godden hus" dürfte sich zumindest auch auf den zu Beginn des 15. Jh. erstmals genannten Godde Hilling beziehen: Am 04.03.1418 bezeuget Steffen von Alden, Richter zu Düthe, daß Konne von Langen an Godde Hilling alles Land verkauft, was er bei Hilling liegend hatte und das dem Ludger Munneles und vorher dem Hilling gehört hatte. 6  

1422 wird Hermann Hilling mit dem Halberbe Obinghove -nun Manyng Erbe- in Aschendorf durch den Bischof von Münster belehnt wie vorher schon sein Vater Godeke Hilling. Die Belehnung wird 1426 erneuert. 7   Ob dieses münstersche Lehen mit dem Niederlangener Hof als dessen Pertinenz [Zubehör im Rechtssinn] weitervererbt wurde oder ob sich dort eine neue Linie entwickelte, ist unklar. [1555, also über 100 Jahre später, wird Hermann ton Waterloe, Beerbter in Düthe, mit dem Erbe Obbinghoven (Memering) in Aschendorf belehnt.]

Ein weiterer Godeke Hilling zu Niederlangen, möglicherweise des erstgenannte Godden Sohn oder Enkel, wird erstmals am 02.06.1466 [Godeke Hillinck] in einer Urkunde des Klosters Ter Apel 8   genannt, nochmals dann in einer Düther Urkunde vom 04.07.1469 [Godeke Hülinck] 9.   Am 24.07.1476 verpachtet Godeke Hillink zu Oberlangen seinen Hof für 7 Schillinge Osnabrücker Währung an den ehemaligen Eigenbehörigen des Knappen Arnd Schwenke Johann de Jone. 10   Am 29.06.1492 verkaufen Tybe, Witwe des Hans Lüdekes aus Niederlangen und ihre Kinder Johan, Herman, N. und Hilleke dem Godeke Hillink ein Stück Heuland auf den Nieerlangener Wiesen: Zeuge ist u.a. Hermann Hillinck 11, der am 31.03.1505 als Zeuge in einer Düther Urkunde nochmals genannt wird. 12   Er könnte mit dem nach 1530 genannten Erbkötter Hermann Hilling identisch sein. Die weitgehen gesicherte Generationenfolge beginnt mit Dydrich Hilling, wohl ein Sohn 13   des 1492 zuletzt genannten Godeke Hilling.







Quellen:
1. Daß es sich bei Hilgen um eine "sehr alte Hofsiedlung" handele, bejaht auch H. Abels, Die Ortsnamen des Emslandes in ihrer sprachlichen und kulturgeschichtlichen Bedeutung, Paderborn 1927, S. 41 u. 47. Allerdings darf man sich fragen, welchen Sinn Abels Behauptung hat, Hilgen sei der "volkstümliche" Ausdruck für Hilling. Abels führt Hilling als patronymische Namensgebung auf den Personennamen "Hillo" zurück, ebenso den Hof "Wilgen" bei Lathen über den Namen "Willing" auf den Personennamen "Willo" [a.a.O., S. 79]. Der Personenname "Willing" ist nach E. Förstemann, Altdeutsches Namenbuch, Bd. 1, Personennamen, Bonn 2 1900-1902, Sp. 858, seit dem 9. Jh. belegt.

2. Statistische Übersicht der Eintheilung des Königreiches Hannover nach Verwaltungs- und Gerichts-Bezirken, bearbeitet von H. Ringklib, Hannover 3 1859, S. 123.

3. "Item Johannes de Vracloe tenet decimam to Hillinch cum decima in parrochia Lothen ..." StA.M. Altertumsverein MSc. 94.

4. "Item Herman van Meppen hevet entfangen Godden hus to Hillinck in manstadt und Kynnerhanneken hus in denstmanstad tin den kerspell to Laten." StA.M. Frstm. Münster Lehnskammer, Lehen 1112.

5. R. Cloppenburg, Häuser nd Höferegister in den Kirchspielen Lathen und Steinbild im Gericht Düthe im Dreißigjährigen Krieg, Sögel 1993, S. 38.

6. StA.Os. Rep 26 Nr. 4.

7. Hofarchiv Hilling-Hilgen. Nach dem Lehnsregister des Bischofs Florenz von Münster [1364-1379] wurde Wolter Mane[!] mit dem mansus to Obinch Krsp. Aschendorf belehnt [StA.M. Altertumsverein Msc. 94 Bl. 29'] offenbar Hillings Vorgänger.


8. Aufzeichnungen im Hofarchiv Hiling-Hilgen nach einer Urkunde aus dem Reichsarchiv zu Groningen [Fotokopie und Abschrift vorhanden]
9. Hofarchiv Hilling-Hilgen
10. Hofarchiv Hilling-Hilgen
11. Hofarchiv Hilling Hilgen
12. Hofarchiv Hilling Hilgen
13. Er selbst hatte wiederum einen Sohn Goddecke.